Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Worum geht es?
Die Anmeldung erfolgt über das Digitalisierungszentrum Zeitz.
Die E-Rechnung kommt, sind Sie vorbereitet?
Mit dem am 22. März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz (WtcG) hat der Bundesrat den Weg für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich geebnet. Unternehmen in Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Bis Ende 2027 werden Unternehmen schrittweise dazu verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen, wenn sie Geschäfte mit anderen Unternehmen tätigen. Eine per E-Mail versandte Rechnung im PDF-Format gilt dabei ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung. Doch wie empfange, bearbeite und erstelle ich solche E-Rechnungen pflichtgerecht?
Das Digitalisierungszentrum Zeitz möchte Sie stressfrei auf die bevorstehende Implementierung vorbereiten und lädt Sie ganz herzlich zum Vortrag „Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen“ und anschließendem Unternehmergrillen ein. In dieser kostenfreien Informationsveranstaltung lernen Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen der bevorstehenden Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich kennen. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Geschäftsprozesse an die neue E-Rechnungspflicht anpassen müssen oder sich darüber informieren möchten.
Inhalte im Überblick:
- Was ist eine E-Rechnung und warum wird sie ab 2025 verpflichtend?
- Welche gesetzlichen Anforderungen und Regelungen müssen Unternehmen beachten?
- Welche Schritte sind notwendig, um sich auf die Einführung vorzubereiten?
- Wie kann mich ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) dabei unterstützen?
- Welcher Aufwand ist mit der Einrichtung verbunden?
Referent
Sven Sommer
s.sommer@nachhaltig-innovativ.de
0345/ 2999 228