Mit dem am 22. März 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz (WtcG) hat der Bundesrat den Weg für die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich geebnet. Unternehmen in Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Bis Ende 2027 werden Unternehmen schrittweise dazu verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen, wenn sie Geschäfte mit anderen Unternehmen tätigen. Eine per E-Mail versandte Rechnung im PDF-Format gilt dabei ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung. Doch wie empfange, bearbeite und erstelle ich solche E-Rechnungen pflichtgerecht?
Wir möchten Sie auf die bevorstehende Implementierung vorbereiten und laden Sie ganz herzlich zum Vortrag „Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen“, welchen wir gemeinsam mit der DATEV durchführen ein. In dieser kostenfreien Informationsveranstaltung lernen Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen der bevorstehenden Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich kennen. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Geschäftsprozesse an die neue E-Rechnungspflicht anpassen müssen oder sich darüber informieren möchten.
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