Barrierefreies Webdesign: Was Unternehmen bis 2025 wissen und umsetzen müssen

.

Die Bedeutung einer barrierefreien Webpräsenz

Für Unternehmen ist eine eigene Webpräsenz unerlässlich geworden, um mit potenziellen Kunden in Kontakt zu kommen. Doch beim eigenen Webauftritt können Menschen mit Einschränkungen vor Herausforderungen stehen. Aus diesem Grund wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet, welches am 28. Juni 2025 in Kraft treten wird. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre elektronischen Dienstleistungen oder Produkte barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören auch ihre Internetseiten oder Apps.

Aber was genau ist ein barrierefreier Webauftritt? Ab wann ist er für Unternehmen verpflichtend? Wie finde ich heraus, ob und inwieweit meine Website bereits die Anforderungen erfüllt und wenn nicht, wie setze ich sie um? Auf diese Fragen versuchen wir in diesem Blogbeitrag eine Übersicht zu geben.

Wer ist ab 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Starten wir zunächst mit der Frage, für wen dieses Gesetz ab Juni 2025 verpflichtend sein wird. Das Gesetz schreibt vor, dass für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden bzw. für Verbraucher erbracht werden, die im Gesetz definierten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen müssen. Dies schließt den gesamten Online-Handel, Anbieter von Soft- oder Hardware, aber auch andere Bereiche wie den Personenverkehr oder den Bankensektor mit ein. Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte oder weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben, sind von dem Gesetz teilweise ausgenommen.

Warum sich Barrierefreiheit auch für nicht verpflichtete Unternehmen lohnt

Aber auch für die Unternehmen, die laut Gesetz nicht dazu verpflichtet sind, ihre Webpräsenz barrierefrei zu gestalten, könnte sich ein inklusiver Internetauftritt lohnen. Statistisch betrachtet, weist jede 10. Person in Deutschland eine Beeinträchtigung auf. Zudem nutzen Menschen mit Beeinträchtigungen das Internet überdurchschnittlich häufig. Eine barrierefreie Website kann diese potenziell lukrative Zielgruppe besser erreichen.

Gesetzliche Anforderungen an barrierefreie Websites

Was sind die gesetzlichen Anforderungen an eine barrierefreie Website? Die Kriterien sind im Behindertengleichstellungsgesetz und in der BITV 2.0 festgelegt. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Wahrnehmbarkeit
    Inhalte müssen für alle Sinne leicht erfassbar sein, z. B. durch Screenreader, anpassbare Textgrößen oder Farbkontraste.

  2. Bedienbarkeit
    Die Website sollte für Menschen mit motorischen Einschränkungen leicht nutzbar sein, etwa durch Tastaturnavigation oder die Begrenzung von Zeitlimits.

  3. Verständlichkeit
    Die Inhalte sollten auch sprachlich an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden, z. B. durch die Bereitstellung von Texten in leichter Sprache.

  4. Technische Robustheit
    Die Website muss assistierende Technologien wie Screenreader oder Braille-Übersetzungssoftware unterstützen, ohne diese zu behindern.

Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, können Sie verschiedene Online-Tools zur Überprüfung verwenden. Beispiele sind:

  • TAW
  • AChecker
  • Color Oracle
  • Photosensitive Epilepsy Analysis Tool
  • NoCoffee
  • Accessibility Developer Tools von Google

Beispiele für barrierefreie Websites

Wie könnte eine inklusive Website aussehen? Hier zwei Beispiele:

  • IMG Sachsen-Anhalt (investieren-in-sachsen-anhalt.de): Diese Website bietet die Möglichkeit, Inhalte durch einen Screenreader vorlesen zu lassen und an visuelle Bedürfnisse anzupassen.
  • IFD Integrationsfachdienst Köln (ifd-koeln.de): Hier wird die Option angeboten, Inhalte in leichter Sprache zu nutzen.

Fazit: Warum sich Barrierefreiheit lohnt

Eine Website für alle gleichermaßen zugänglich und nutzbar zu machen, ist eine Herausforderung, aber es lohnt sich. Unternehmen ermöglichen nicht nur mehr Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen, sondern erweitern auch ihre potenzielle Zielgruppe.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Interesse an dem Thema gewonnen haben und sich dazu beraten lassen wollen, verweisen wir Sie gerne an die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die themenbezogene Webinare anbietet.

Link zur Bundesfachstelle Barrierefreiheit:

Webinar-Reihe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Schwerpunkt E-Commerce – Bundesfachstelle Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)

Außerdem möchten wir Sie auf die von uns angebotenen Veranstaltungen zum Thema aufmerksam machen:

15.10.2024 – Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung

17.10.2024 – Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung

Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung

Datum & Ort: 15.10.2024 | Halle (Saale)

                                17.10.2024 | Wittenberg

Zeit jeweils:    15:00 Uhr – 19:00 Uhr

 

Worum geht es?

Der Workshop zielt darauf ab, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie kleinen und kleineren Unternehmen (KKU) verständlich zu machen, was digitale Barrierefreiheit für
Menschen mit Sehbeeinträchtigung bedeutet und warum sie wichtig ist. Der Workshop soll Unternehmen ermutigen, digitale Barrierefreiheit als strategisches Ziel zu verfolgen und somit
die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote für alle Nutzer zu verbessern.

Inhalte des Workshops

• Was bedeutet digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung?
• Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?
• Wie digitale Barrierefreiheit die Nutzung für alle verbessert
• Designprinzipien für Barrierefreiheit
• Technische Aspekte: Struktur, Farbkontraste, Schriftgröße, alternative Texte für Bilder, etc.
• Einsatz von assistiver Technik durch blinde Menschen
• Praktische Tipps für die barrierefreie Gestaltung von Content (z. B. Texte, Videos, Abbildungen, Grafiken etc.)
• Die Sozialen Medien und deren Nutzung werden nicht behandelt.

Referent

Sebastian Schulze ist blind. Seit mehr als zehn Jahren arbeitet er gemeinsam mit sehenden Kollegen als Autor und Redakteur in den Bereichen Audiodeskription (Film und Theater), Bild- und Exponatbeschreibung; als Referent zum Thema „Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung“ sowie als Vermittler von Kunst und Kultur für sehbeeinträchtigte Menschen. Als Nutzer des Internets mittels Screenreader (Bildschirmlesesoftware, assistive Technik für blinde Menschen) weiß er genau, worauf man bei der Erstellung barrierefreier Webseiten und Dokumente achten muss. Hierzu gehört auch das Beschreiben von Abbildungen, was im zweiten Teil des Workshops vermittelt werden soll.

Zielgruppe

• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kleine und kleinere Unternehmen (KKU), insbesondere solche ohne spezielle IT-Abteilungen oder Fachwissen im Bereich Barrierefreiheit.
• Verantwortliche für Webseiten, Apps oder digitale Plattformen in kleinen Unternehmen.
• Unternehmer und Führungskräfte, die die Notwendigkeit der digitalen Barrierefreiheit verstehen müssen.
• Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung sind keine Vorkenntnisse erforderlich
• Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen

Marketing

Wir helfen Ihnen dabei effektive Strategien zu entwickeln, um Ihre Zielgruppe besser zu erreichen und den Erfolg Ihres Unternehmens zu steigern.

Digitalisierung und IT- Sicherheit

Den Kunden im Blick – Daten sicher, innovativ und durch digitale Tools entlastet. Unsere Digitalisierungssprechstunde jetzt für Sie in Ihrer Region.

Online-Sichtbarkeit

Wir zeigen Ihnen verschiedene Methoden auf, um Ihr Unternehmen im digitalen Raum präsenter zu machen.

Personalmarketing für Unternehmen

Die Suche und Bindung von Fachkräften stellt Unternehmen vor eine zunehmende Herausforderung. Wir helfen bei der Findung von Strategien zur Fachkräftegewinnung- und bindung.